Krankentransportwagen sind grundsätzlich für alle Krankentransporte von Nicht- Notfallpatienten vorgesehen, und zwar bei:
- Personen, die an einer ansteckenden Krankheit erkrankt oder derer verdächtigt sind.
- Personen, die aufgrund ihrer Krankheit im Liegen zu befördern sind.
- Hilfsbedürftige Personen, die im Zusammenhang mit dem Transport zu ihrem Bestimmungsort (z.B. Wohnung, Arztpraxis, Krankenhaus) einer fachlichen Betreuung oder der Einrichtung des Krankentransportwagens bedürfen.
- Ihnen gleichgestellt sind Personen bei denen eine solche Hilfsbedürftigeit zu erwarten ist.